Aufgaben und Struktur

Das Studierendenparlament (StuPa) ist eines der Organe der Studierendenschaft.
Das StuPa der Kunsthochschule hat 30 Sitze.

Wie auch der AStA beschäftigt sich das StuPa mit den Belangen der Studierendenschaft, bestehend aus allen immatrikulierten Studentinnen und Studenten der Kunsthochschule Berlin Weißensee Berlin. Während das StuPa die legislative (gesetzgebende) Gewalt ist, ist der AStA die exekutive (ausführende) Gewalt.

Aufgaben:

01. Das StuPa vertritt die Interessen der Studierenden und gibt sie an den AStA weiter

02. Das StuPa ist im Idealfall das Kontrollorgan des AStA, überprüft deren Ausgaben und entscheidet über Sinn und Zweck der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

03. Das StuPa wählt Studierendenvertreter(innen) aus der Studentenschaft für die außerordentlichen Hochschulgremien. Diese müssen nicht Teil des StuPa sein. Die Studierendenvertreter haben Stimmrecht in den Gremien und damit eine außerordentlich wichtige Funktion! Wer sich überhört fühlt, kann hier die Chance nutzen etwas zu bewirken.

04. Das StuPa beschliesst in einer Satzung, was die Rechte und Regeln einer Studierendenschaft, eines StuPa und eines AStA sind. Die bisherige Satzung findet man über das Menü „Downloads“ oder hier Link >>>>>.

05. Eine Geschäftsordnung für das StuPa zu beschliessen.

06. Die Abwahl des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) oder einzelner Mitglieder bei gleichzeitiger Neuwahl; wobei Mitglieder des AStA nicht Mitglieder des StuPa sein sollten.

Strukturen:

01. Amtszeit beträgt 1 Jahr. In dieser Zeit soll eine Neuwahl angesetzt werden.
In der Regel finden die Neuwahlen zu Beginn des Wintersemesters statt.

02. Bis zur Konstituierung der neu gewählten Organe bleiben die Organe
der abgelaufenen Sitzungsperiode im Amt, längstens jedoch für ein weiteres Jahr.

03. Die Konstituierung (Gründung) der neu gewählten Organe erfolgt
durch die Vorsitzenden der vorherigen Sitzungsperiode.

04. Das Studentenparlament ist beschlussfähig,
wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

05. Beschlüsse der Organe der Studentenschaft werden öffentlich bekanntgegeben
(Bsp.: Schwarzes Brett neben der Mensa).

06. Es gibt eine(n) Vorsitz(ende) und 2 stellvertretende Vorsitzende,
die durch eine Mehrheitswahl innerhalb des StuPa entschieden werden.

07. Das Studentenparlament tagt:
A. auf Beschluss des AStA
B. auf Verlangen des Fünftels der Mitglieder des StuPa
C. auf Verlangen der Fachschaft (studentischen Fachgebietssprecher(innen)) sowie
D. auf Verlangen eines Fünftels aller Mitglieder der Studentenschaft der KHB.
Termine für die Sitzungen werden den Mitgliedern des StuPa
über geeignete Wege persönlich, sowie durch Aushänge, bekannt gegeben.

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Unter Downloads im Menü findest Du dazu alle Info-Flyer und sonstige Formulare!
Link >>>>>>

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